Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma "Stellarblade" hat eine Markenklage gegen Sony and Shift Up, die Entwicklerin des PS5-Spiels Stellar Blade , eingereicht. Die Klage, die Anfang dieses Monats in einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, behauptet, dass der Titel des Spiels gegen die bestehende Marke von Stellarblade verstößt.
widersprüchliche Marken
Der Kern der Streitigkeiten dreht sich um die Ähnlichkeit zwischen den Namen "Stellarblade" und "Stellar Blade". Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, ist auf Werbespots, Dokumentarfilme, Musikvideos und unabhängige Filme spezialisiert. Mehaffey behauptet, dass Sony und Shift Up von dem nahezu identischen Namen sein Geschäft durch die Reduzierung seiner Online -Sichtbarkeit verletzt haben. Er argumentiert, dass potenzielle Kunden, die nach "Stellarblade" suchen, von Ergebnissen für das Videospiel überwältigt sind.
Mehaffey beantragt Geldschäden, Anwaltsgebühren und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verwendung des Markenzeichens "Stellar Blade" zu verhindern. Er verlangt auch die Zerstörung aller Sternblatt Marketingmaterialien. Er registrierte im Juni 2023 das Markenzeichen "Stellarblade", nachdem er einen Waffenstillstandsbrief gesendet hatte, um sich im Vormonat zu verschieben. Seit 2006 behauptet er, das Eigentum an der Domain stellarblade.com zu besitzen, die seit 2011 in Zusammenarbeit mit seiner Filmfirma verwendet wird.
Timeline und Argumente
Stellar Blade, ursprünglich als "Project Eve" bekannt, wurde 2019 angekündigt und im Jahr 2022 umbenannt. Verschiebung registrierte die Marke "Stellar Blade" im Januar 2023. Mehaffeys Anwalt argumentiert, dass Sony und Shift Up Mehaffeys Pre Pre vor -E -existierende Rechte. Der Anwalt betont die langjährige Verwendung des Namens und der Domain "Stellarblade" und behauptet, dass die überlegenen Ressourcen des Spiels die Online-Suchergebnisse monopolisiert haben und Mehaffeys Geschäft schädigen. Die Ähnlichkeit der Logos und des stilisierten "S" wird ebenfalls als Streitpunkt angeführt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte eine rückläufige Anwendung haben können, die über das offizielle Registrierungsdatum hinausgeht. Das Ergebnis dieser Klage hängt von der Einschätzung der Markenverletzungsansprüche und den von beiden Seiten vorgelegten Beweisen ab.